Wer in der Türkei investiert, kann künftig die türkische Staatsbürgerschaft erhalten. Ausländer, die für mindestens eine Million Dollar (knapp 950.000 Euro) Immobilien in der Türkei kaufen, mindestens zwei Millionen Dollar dort investieren oder mindestens drei Millionen Dollar dort anlegen, könnten einen türkischen Pass beantragen, verkündete am Donnerstag das Amtsblatt.
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Internationalen Arbeitskraft Gesetz Nummer 6735 in Kraft getreten.
13.08.2016

Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt („Resmi Gazete“) am 13.08.2016 Zahl 29800 sind einige Änderungen im Internationalen Arbeitskraft Gesetz Nummer 6735 vom 28.07.2016 und dem Fremden und Internationalen Schutz Gesetz Nummer 6458 vom 04.04.2013 in Kraft getreten. Durch die Änderungen wurden die Aufenthaltsbewilligungsdauern im Gesetz Nr. 6458 verlängert und Erleichterungen im bürokratischen Aufwand geschafft.
1. Die für bis zu 1 Jahr ausstellbare Gültigkeitsdauer der kurzfristigen Aufenthaltserlaubnis wurde auf 2 Jahre verlängert.
2. Die für bis zu 2 Jahr ausstellbare Gültigkeitsdauer der Familienaufenthaltserlaubnis wurde auf 3 Jahre verlängert.
3. Regelungen in den Richtlinien bezüglich den Urteilen über Annullierungen aufgrund von Unterbrechungen im Aufenthalt sind vorgesehen.
4. Es wurde angeordnet, dass Anträge zu Aufenthaltserlaubnisse auch durch bevollmächtigte Vermittlungsbüros gestellt werden können.
5. Als bevollmächtigte Vermittler sind “Einrichtungen und Unternehmen, dessen Qualifikationen und Verpflichtungen im Rahmen der Vorschreibung der Direktion des Migrationsamts bestimmt sind.”
6. Für Ausländer, die nicht in der Türkei arbeiten, aber die eine Investition, dessen Umfang und Menge vom Ministerrat festgelegt wird, und deren Ehepartner, den minderjährigen oder abhängigen gemeinsamen wie auch Kindern des Ehepartners, kann eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu 5Jahre ausgestellt werden.
7. Für Staatsangehörige der Türkischen Republik Nordzypern kann eine 5 Jahre gültige kurzfristige Aufenthaltserlaubnis ausgestellt werden.
8. Ausländern, die über öffentliche Institutionen und Organisationen in die Türkei zum Studieren kommen, kann eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer ihrer Studienzeit ausgestellt werden.
9. Der 41. Paragraf des Gesetzes Nummer 6458 mit dem Titel „Arbeitsrecht der Studenten“ wurde folgend geändert: “Studenten, die in der Türkei ein Fachhochschulstudium, Bachelorstudium, Masterstudiums oder Doktorats Studium besuchen, können unter der Bedingung des Erlangens einer Arbeitserlaubnis arbeiten. Allerdings wird dieses Recht an Fachhochschulstudenten und Bachelorstudenten erst nach dem ersten Jahr gültig und durch die entsprechenden Gesetze geregelt.“
10. Der zweite Satz „Von Fremden, die eine Bestätigung der Arbeitserlaubnis oder Arbeitserlaubnis Befreiung erhalten, wird eine Aufenthaltserlaubnisgebühr für die Gültigkeitsdauer der Arbeitserlaubnis erhoben.“ in Absatz 1 des Artikels 27 im Gesetz Nr. 6458 tritt außer Kraft.